Wie man Essen legal von zu Hause verkauft (ohne bürokratische Fallstricke)
Stellen Sie sich vor: Der Duft von frisch gebackenem Apfelstrudel durchzieht die Küche, während Sie die letzte Verzierung auf Ihren handgemachten Pralinen platzieren. Doch bevor Sie diese Köstlichkeiten verkaufen können, wartet ein Parcours aus Vorschriften. So navigieren Sie erfolgreich durch die gesetzlichen Anforderungen:
1. Die Küchenzertifizierung Schritt für Schritt
Das Gesundheitsamt prüft drei Hauptbereiche:
- Raumgestaltung: Abwaschbare Oberflächen, getrennte Lagerbereiche für Rohstoffe und Fertigprodukte
- Hygienemanagement: Dokumentation von Lieferketten und Kühllogistik
- Personalschulung: Nachweis von Lebensmittelhygiene-Schulungen
2. Gewerbeanmeldung konkret
Was viele vergessen:
- Anmeldung als Einzelunternehmer oder Kleingewerbe
- Besondere Auflagen für allergenfreie Produktion
- Versicherungspflicht bei Lieferungen
3. Steuerliche Besonderheiten
Ein Praxisbeispiel:
"Bei meinem ersten Verkauf von 30 Gläsern selbstgemachter Marmelade dachte ich nicht an Steuern. Das Finanzamt forderte später Nachweise für alle Zutatenkäufe – selbst das Bio-Zucker-Paket vom Discounter musste ich belegen."
4. Verkauf über Soziale Medien
Wichtige Regeln:
Pflichtangaben | Impressum mit Gewerbeadresse |
Bildrecht | Eigene Produktfotos erforderlich |
Allergenkennzeichnung | EU-Verordnung Nr. 1169/2011 |
5. Alternative Vertriebswege
- Kooperation mit lokalen Cafés
- Mietküchen mit Gemeinschaftszertifikat
- Food-Sharing-Plattformen mit Haftungsdeckung
Häufige Fragen
Ja, aber es gibt Gestaltungsspielraum. Entscheidend sind abwaschbare Oberflächen und getrennte Arbeitsbereiche. Ein separates Kühlgerät für Rohstoffe ist empfehlenswert.
Nein. Jeder Verkauf mit Gewinnabsicht erfordert vorherige Genehmigungen. Selbst ein einmaliger Verkauf auf dem Flohmarkt ist meldepflichtig.
Mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Lieferungen empfiehlt sich zusätzliche Transportversicherung.